.: Preise und Bedingungen für die Lieferung von Aushilfsenergie
- » für die Niederspannungsebene
- » - Preise für die Ersatzversorgung von Privatkunden, gültig ab 1. Januar 2011
- » - Preise für die Ersatzversorgung von Geschäftskunden, gültig ab 1. Januar 2011
- » für andere Spannungsebenen oder bei Leistungsmessung
:: Kunden mit Anschluß an das Niederspannungsnetz
Entnimmt ein Kunde Strom aus dem Netz, ohne daß diese Entnahme einer Lieferung oder einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, so handelt es sich um eine Ersatzversorgung. Sie wird vom Grundversorger Städtische Werke Borna GmbH im Netzgebiet der Städtische Werke Borna Netz GmbH nach den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und den Ergänzenden Bedingungen der SWB und zu den Konditionen der Ersatzversorgung gewährleistet und endet spätestens nach drei Monaten.
Preisregelung | Einheit | netto | brutto1) |
|---|---|---|---|
Ersatzversorgung Privatkunden | |||
Arbeitspreis2) | Ct/kWh | 22,27 | 26,50 |
Grundpreis | €/Jahr | 64,66 | 76,95 |
1) Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z.Zt. 19%
2) Preise enthalten die gesetzliche Stromsteuer (z.Zt. 2,05 Ct/kWh), die Umlage aus dem KWK-Gesetz in der jeweils vom vorgelagerten Netzbetreiber benannten Höhe, Mehraufwendungen gemäß EEG (bei Vorlage eines Erlaubnisscheines vom Hauptzollamt verringern sich diese Preise um die Steuerermäßigung) und den Preis für die Netznutzung
Die Stromversorgung erfolgt nach den Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - und den Ergänzenden Bedingungen der SWB zur StromGVV.
Preisregelung | Einheit | netto | brutto1) |
|---|---|---|---|
Ersatzversorgung Geschäftskunden | |||
Arbeitspreis2) | Ct/kWh | 23,04 | 27,42 |
Grundpreis | €/Jahr | 115,60 | 137,56 |
1) Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z.Zt. 19%
2) Preise enthalten die gesetzliche Stromsteuer (z.Zt. 2,05 Ct/kWh), die Umlage aus dem KWK-Gesetz in der jeweils vom vorgelagerten Netzbetreiber benannten Höhe, Mehraufwendungen gemäß EEG (bei Vorlage eines Erlaubnisscheines vom Hauptzollamt verringern sich diese Preise um die Steuerermäßigung) und den Preis für die Netznutzung
Die Stromversorgung erfolgt nach den Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - und den Ergänzenden Bedingungen der SWB zur StromGVV.
:: Kunden mit Leistungsmessung und anderer Spannungsebenen
SWB liefert Aushilfsenergie zu folgenden Bedingungen und Preisen:

