Städtische Werke Borna GmbH Mario Maron Am Wilhelmschacht 20 04552 Borna Deutschland +49 34 33 / 21 61
 
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.: Auftrag zur Fernwärmeversorgung

Den Wunsch nach einer Versorgung mit komfortabler und umweltschonender Fernwärme oder die Änderung von Daten, die das laufende Vertragsverhältnis betreffen, teilen Sie uns bitte mittels des dafür vorgesehenen Formulars mit.

Die Herstellung neuer oder die Umverlegung oder Abtrennung bestehender Hausanschlüsse beauftragen Sie bitte mittels des dafür vorgesehenen Formulars.


:: Verfahrensablauf

1. Beauftragung

Mit dem Formular "Auftrag zur Fernwärmeversorgung", das Sie bitte im Falle des Neuanschlusses oder bei erforderlichen Anschlußänderungen mit dem Lageplan Ihres Grundstückes und einem Grundriß des Keller- oder Erdgeschosses ergänzen, übergeben Sie uns alle erforderlichen Daten zur Auslegung Ihres Hausanschlusses bzw. gegebenenfalls für dessen Entfernung oder Verlegung und zur Erarbeitung eines Fernwärmeliefervertrages. Unsere Monteure vereinbaren mit Ihnen einen Termin vor Ort, um gemeinsam Trassierung und Hauseinführung festzulegen und auszumessen und technische Einzelheiten zu klären.


Sie können das Auftragsformular (PDF) auf unserer Website ausfüllen, ausdrucken und an uns senden oder zeitsparender die Daten mit Hilfe des Online-Auftrags an uns versenden.

 

2. Angebot und Vertrag

Zum Hausanschluß unterbreiten wir Ihnen auf der Grundlage Ihres Auftrages und des Aufmaßes und unter Berücksichtigung eventuell von Ihnen geplanter Eigenleistungen ein individuelles Angebot über Ihren Anschlußkostenbeitrag, bestehend aus den Herstellungs- oder Abtrennungskosten und eventuell einem Baukostenzuschuß für eine erforderliche Verstärkung des Verteilnetzes. Diese Angebot enthalten Sie je nach Situation entweder separat oder in Verbindung mit dem Fernwärmeliefervertrag. Mit der Unterzeichnung des Anschlußangebots und des Einverständnisses zur Grundstücksbenutzung schließen Sie einen Anschlußvertrag ab und erteilen uns den Auftrag zur Baumaßnahme Hausanschluß. Mit unserem Kundendienstmonteur stimmen Sie den Termin für die Baumaßnahme ab. Mit Unterzeichnung und Rücksendung des Fernwärmeliefervertrages veranlassen Sie die Fernwärmeversorgung nach Fertigstellung des Hausanschlusses und Inbetriebnahme der Fernwärme-Hausanschlußstation (HASt).

 

3. Bauphase

Nach Eingang Ihres Anschlußauftrages steht dem Baubeginn nichts mehr im Wege. Parallel zum Bau des Hausanschlusses können Sie nun die erforderliche Fernwärme-Hausanschlußstation von einem Unternehmen Ihrer Wahl installieren lassen. Die Technischen Anschlußbedingungen für die Fernwärmeversorgung der Städtische Werke Borna GmbH (TAB FW) sind hierbei zu beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen errichtet SWB die HASt, wenn dies im Fernwärmeliefervertrag gesondert vereinbart wurde.

 

4. Rechnungslegung und Zahlung

Nach Abschluß der Baumaßnahme legen wir die Rechnung. Sollten Sie es mit der Inbetriebnahme Ihrer angeschlossenen Anlage besonders eilig haben, so zahlen Sie den fälligen Betrag an Hand der im Angebot ausgewiesenen Summe ein. Sie ist im Normalfall identisch mit dem Rechnungsbetrag. Abweichungen ergeben sich nur, wenn während des Bauablaufs unvorhersehbare Mehraufwendungen entstanden sind, über die Sie informiert wurden.

 

5. Inbetriebnahme / Außerbetriebnahme der Fernwärmeversorgung

Mit der Freigabebescheinigung zur Inbetriebsetzung setzen Sie uns von der Fertigstellung Ihrer Anlage in Kenntnis. Unsere Kundendienstmonteure vereinbaren daraufhin mit Ihnen einen Termin zur Abnahme der Anlage und Inbetriebnahme des Anschlusses durch Installation eines Zählers. Unabdingbare Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage ist der nachweisliche Zahlungseingang des Anschlußkostenbeitrages auf unserem Konto. Die Erstinbetriebnahme ist kostenlos.

Für die Außerbetriebnahme der Fernwärmeversorgung währen der Vertragslaufzeit ist eine Auftragserteilung in Textform erforderlich. Die Außerbetriebnahme wird pauschal entsprechend des Preisblattes der Ergänzenden Bestimmungen der SWB zur AVBFernwärmeV berechnet, ebenso die neuerliche Inbetriebnahme. Die Außerbetriebnahme zum Ende der Vertragslaufzeit ist kostenfrei.