.: Informationen
- » Bekanntmachung: Strompreisänderung ab 1. April 2012
- » Info: Ausschreibung Bauvorhaben Allgemeine Verwaltung und Fernwärme
- » Info: SonniMiniStrom - der neue Stromtarif für einen geringen Jahresverbrauch
Bekanntmachung
:: Neue § 19 Strom NEV-Umlage und EEG-Umlage verteuern im Jahr 2012 weiter den Strom
Den Medien war bereits zu entnehmen, dass im Rahmen des Maßnahmepaketes der Bundesregierung zur Energiewende am 4. August 2011 u.a. auch – eine für den Stromendkunden wesentliche – Änderung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Gestalt der sogenannten „§ 19 StromNEV-Umlage“ erfolgt ist. Mit dieser neuen Umlage wird die politisch gewollte Entlastung stromintensiver Industriebetriebe von Netzentgelten finanziert. Basis dafür sind die neuen Regelungen in § 19 Abs. 2 der StromNEV. Die neue Umlage in der für das Jahr 2012 festgelegten Höhe von 0,151 Ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer wird ab dem 01.01.2012 in einem bundesweiten Belastungsausgleich, vergleichbar mit dem KWK-Aufschlag, mit der Stromrechnung von allen Endkunden erhoben. Im Gegenzug erhalten dafür stromintensive Unternehmen in Deutschland ab 01.01.2012 eine vollständige Netzentgeltbefreiung. Dabei handelt es sich um ca. 160 Großbetriebe, welche ihren Sitz fast ausschließlich in den alten Bundesländern haben. Ferner steigt ab 1. Januar 2012 die Ökostrom-Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 3,530 Ct/kWh auf ein neuerliches Rekordhoch von 3,592 Ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer. Strom aus Sonne oder Wind wird nach dem EEG seit dem Jahr 2000 staatlich gefördert. Für jede Kilowattstunde, die ins deutsche Netz gelangt, erhält der Produzent eine für 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung, welche z.B. bei Solarstrom durchaus zwischen 40...50 Ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer betragen kann und damit deutlich über den Marktpreisen für Strom aus herkömmlicher Erzeugung liegt. Die Differenz zu den Marktpreisen zahlen gemäß EEG alle Stromkunden in Deutschland über eine Umlage. Preissenkend wirkt sich hingegen die Tatsache aus, dass sich die – ebenfalls von den Stromkunden zu tragende – Umlage gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage) zum 01.01.2012 von 0,030 Ct/kWh auf 0,002 Ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer verringert. Staatliche Abgaben und Steuern (wie z.B. die EEG-Umlage) werden aufgrund dieser Entwicklung im Jahr 2012 einen Anteil am Strompreis von fast 50 % ausmachen. Darüber hinaus erhöhen sich aber auch die Kosten, die für den Ausbau der Stromnetze erforderlich sind, damit der Strom von den Solaranlagen oder Windparks in Nord- und Ostdeutschland auch zu den Stromverbrauchern in West- und Süddeutschland gelangen kann. Diese Kosten werden durch die Netzentgelte von den Netzbetreibern ebenfalls auf die Strompreise umgelegt. Die Entwicklung der Netzentgelte und die Förderung der Erneuerbaren Energien sowie die von der Bundesregierung neu geschaffene § 19 StromNEV-Umlage werden deshalb auch in der Zukunft die wesentlichen Faktoren für die Strompreisentwicklung sein, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass die Bundesregierung bis zum Jahr 2050 einen Ökostrom-Anteil von 80 % anstrebt! Aufgrund dieser Entwicklungen sind wir leider gezwungen, unsere Strompreise für Wärmestromkunden ab dem 1. April 2012 um 0,30 Ct/kWh brutto zu erhöhen. Dies bedeutet für einen Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von ca. 6.000 kWh einen Mehraufwand von 1,50 €/Monat bzw. 18,00 €/Jahr.
Alle Tarife ab 1. April 2012 in der Übersicht:
Info
:: Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A
Die Städtische Werke Borna Netz GmbH beabsichtigt, 2012 nachstehend aufgeführte Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 T€ ohne Umsatzsteuer vorzunehmen:
Auftraggeber:
Städtische Werke Borna GmbH | Tel.: | 03433 218000 |
Am Wilhelmschacht 20 | Fax: | 03433 218009 |
04552 Borna | E-Mail: | post@stadtwerke-borna.de |
Bauvorhaben Allgemeine Verwaltung
Auftragsgegenstand: | Ersatzneubau Klimaanlage im Verwaltungsgebäude der SWB (optional) |
Ort der Ausführung: | Borna-Gewerbegebiet |
Art und voraussichtlicher Umfang: | Demontage und Montage Klimaanlage im Ober- und Erdgeschoss |
Voraussichtlicher Leistungszeitraum: | II. Quartal 2012 |
Bauvorhaben Bauvorhaben Fernwärme
Auftragsgegenstand: | Errichtung eines Bioerdgas-BHKW-Moduls inklusive baulicher Hülle und einer Abgasanlage – vorbehaltlich noch ausstehender Genehmigung der Umweltbehörde |
Ort der Ausführung: | Gelände Heizwerk Borna-Nord |
Art und voraussichtlicher Umfang: | Betriebsfertige Errichtung und Installation inklusive Bauleistungen sowie diverse Medienanbindungen |
Voraussichtlicher Leistungszeitraum: | III. Quartal 2012 |
Info
:: SonniMiniStrom - der neue Stromtarif für Kleinverbraucher
Je höher die Menge, desto niedriger der Preis - das ist die Regel im normalen Geschäftsleben. Beim Energieverbrauch spielt jedoch zunehmend der Gesichtspunkt der Umweltschonung eine Rolle. Deshalb sollten eigentlich diejenigen Kunden belohnt werden, die wenig Energie verbrauchen. Dafür haben wir den neuen Tarif SonniMiniStrom entwickelt, der auch außerhalb von Borna ab 1. März 2011 angeboten wird. Er ist für alle Kunden von Vorteil, die - abhängig von dem Netzgebiet, in dem sie sich befinden, einen jährlichen Stromverbrauch von 800 bis 1.400 kWh haben. Die unterschiedlichen Netztarife der Stromnetzbetreiber werden bei dem Tarif SonniMiniStrom durch unterschiedliche Grundpreise berücksichtigt.
Sind Sie interessiert? Informieren Sie sich hier über den Preis und die Vertragsbedingungen von SonniMiniStrom.

